Patientenbereich

Fragen zur Anmeldung

Vorbereitung für Patientinnen und Patienten

Zur korrekten Einschätzung der Situation und für die Therapieplanung benötigen wir möglichst die kompletten Untersuchungsbefunde, Bilder (Röntgen/CT/MRT; möglichst auf CD), Arztberichte und Laborwerte. Es ist hilfreich, wenn wir die Unterlagen schon vor dem Gespräch von der zuweisenden Ärztin/dem zuweisenden Arzt erhalten.

Die Anmeldung für die Strahlentherapie erfolgt telefonisch, persönlich oder durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt. Ambulante Patientinnen und Patienten benötigen einen Überweisungsschein eines Haus- oder Facharztes. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Organisatorische Fragen

Ja, wir benötigen eine Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt. Die Überweisung sollte an die Strahlentherapie gerichtet sein (nicht an die Radiologie), Mit- und Weiterbehandlung beinhalten sowie die Diagnose.

In der Regel werden die Kosten für eine Strahlenbehandlung vollständig übernommen. 

In der Regel ja. Sie erhalten von uns eine Ihren krankheitsbedingten Einschränkungen entsprechende Verordnung, die Sie der Krankenkasse vorlegen. Meistens ist ein kleiner Eigenanteil zu zahlen. Die genauen Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 

Nach der Strahlentherapie kann eine Anschlussheilbehandlung in Anspruch genommen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Bitte melden Sie sich hierzu in der ersten oder zweiten Woche der Bestrahlung an der Anmeldung.

Jeder Termin dauert zwischen 5 und 20 Minuten. Die Bestrahlung selbst nimmt dabei nur 1 bis 5 Minuten in Anspruch.

Fragen zur Therapie und Technik

Die Therapie basiert auf hochenergetischer Röntgenstrahlung (Photonen) oder Teilchenstrahlung (Elektronen).

Die Strahlung wird durch den Linearbeschleuniger elektrisch erzeugt und kann daher an- und abgeschaltet werden.

Da es sich nicht um radioaktive, sondern elektrisch erzeugte Strahlung handelt, bleiben keine strahlenden Teilchen im Körper zurück. Sie können einen ganz normalen Umgang mit anderen Menschen pflegen.

Die „Lagerungskreuze“ helfen dabei, Sie bei Bestrahlung in die korrekte Position zu bringen. Die Markierungen zeigen nicht an, wo bestrahlt wird, sondern können sich auch an anderen Körperstellen befinden.

Der Kopf und die Schultern müssen in jeder Sitzung wieder exakt so gelagert werden wie in der Computertomographie zur Planung vorgesehen. Dabei hilft eine individuell angefertigte Maske, die während der Bestrahlung aufgesetzt wird.

Vor jeder Behandlung wird die korrekte Liegeposition ermittelt. Weicht die Lage Ihres Körpers davon ab, fährt der Tisch an die berechnete Position.

In der Regel verträgt die Haut die Bestrahlung mit modernen Techniken sehr gut. In manchen Bereichen können Rötungen oder Trockenheit auftreten, vor allem, wenn eine hohe Dosis verwendet wird. Im ersten Gespräch werden wir Ihnen die möglichen Nebenwirkungen erläutern und Sie zur Hautpflege beraten. 

Fragen zu Verhaltensweisen

Eine spezielle Diät ist nicht notwendig. Werden Sie jedoch im Magen- oder Darmbereich behandelt, ist leichte und nicht blähende Kost empfehlenswert. Bei Bestrahlung im Bereich der Mundhöhle oder der Speiseröhre sollten Sie Säure (Fruchtsäfte, Obst, Alkohol) und saure oder scharf gewürzte Speisen meiden. Prinzipiell ist auch während der Therapie eine ausgewogene Ernährung ratsam. 

Wir informieren Sie im Beratungsgespräch darüber, welche Pflegesubstanzen Sie auf der bestrahlten Haut verwenden dürfen. Bitte vermeiden Sie alle anderen Hautpflegemittel. Vorsichtiges Waschen ohne Seife ist erlaubt, sollte aber genau mit der Ärztin/dem Arzt oder dem betreuenden Personal abgesprochen werden. 

Vor der Bestrahlung erfolgt regelmäßig eine Kontrolle der „Lagerungskreuze“. Verblassen die Markierungen, werden sie von den Medizinisch-technischen Radiologieassistent/innen (MTRA) nachgezeichnet. Bei der Körperpflege sollten Sie generell gut darauf achten, dass die Kreuze nicht verwischen. 

Diese Entscheidung hängt von der Art Ihrer Berufstätigkeit, von der Therapie und von Ihrem körperlichen Zustand ab. Ihre betreuende Ärztin/Ihr betreuender Arzt wird Sie dazu beraten. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit können Sie jederzeit von uns erhalten. Prinzipiell wirkt sich jedoch eine in Maßen gehaltene Tätigkeit positiv aus.

Im Prinzip ist sportliche Aktivität möglich und sogar sinnvoll. Die Entscheidung hängt jedoch von Ihrer Behandlung, Ihrem Zustand und der Art des Sports ab. Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird Sie individuell dazu beraten.